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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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28.06.2019
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Schweiz
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Kinder Personen Work
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Patricia D Incau
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug Volltext
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Gewalt, Missbrauch, Zwangsarbeit: Das taten die Schweizer Behörden Zehntausenden an. „Wie konnte ein ganzes Volk einfach zuschauen?“ Über Jahrzehnte hat die Schweiz Kinder und Jugendliche unschuldig weggesperrt. Gabriela Pereira (55) ist eine von ihnen. Work erzählt sie ihre Geschichte. Das Foto ist über fünfzig Jahre alt: Eine Frau sitzt in einem Bett. Sie lehnt sich an ein Kissen, in den Armen hält sie ein kleines Bündel Mensch. Auf dem nächsten Bild liegt das Baby an der Brust eines schlanken Mannes. Liebevoll drückt er es an sich. Er strahlt. Das Neugeborene ist Gabriela Pereira, geboren am 3. Februar 1964 in Wohlen AG. Es sind Szenen einer glücklichen Familie. Der Ausblick auf ein Leben, wie es hätte sein können – wenn nicht die Schweizer Behörden es zerstört hätten. Denn wenige Monate nach der Geburt wird Gabriela ihren Eltern entrissen. Sie wird in ein Waisenhaus gebracht und staatenlos gemacht. Weil die Mutter und der Vater, eine Portugiesin und ein Schweizer, nicht verheiratet sind. Und weil es das Schweizer Recht jahrzehntelang erlaubte, ohne Gerichtsentscheid über Menschen zu verfügen und sie wegzusperren. Durst und Kälte. Wenn Gabriela die Fotos zeigt, überkommen sie Schmerz, Trauer, Wut. Sie sagt: „Fast ausnahmslos wird behauptet, dass die Kinder, die damals weggesperrt wurden, aus zerrütteten Familien kämen.“ Sie weiss: „Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit.“ Die Akten bestätigen das. (…).
Patricia D'Incau.
Work online, 28.6.2019.
Personen > D’Incau Patricia. Fürsorgerischer Freiheitsentzug. Work online, 2019-06-28.
Ganzer Text
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31.03.1989
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BE Kanton
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Fürsorgedirektion
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug
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Neues Gesetz über den "fürsorgerischen Freiheitsentzug. Karge Auskunft der Justizdirektion. Berner Tagwacht 31.3.1989
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28.07.1988
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Bern
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Sozialdienst
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug
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Nach Zwangseinweisung auf der Flucht. Mindestens 1 Jahr Arbeitsanstalt droht einem ehemaligen Theaterpädagogen, ohne dass er sich strafbar gemacht hat: Weil er Alkoholiker ist, wurde gegen ihn der fürsorgerische Freiheitsentzug angewendet. BZ 128.7.1988
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28.07.1988
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Bern
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Sozialdienst
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug
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Zwangseingewiesener Alkoholiker muss sich nicht mehr verstecken. BZ 28.7.1988
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28.07.1988
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BE Kanton
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Fürsorgedirektion
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug
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Zwangseingewiesener Alkoholiker muss sich nicht mehr verstecken. BZ 28.7.1988
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18.07.1988
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Bern
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Sozialdienst
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Fürsorgerischer Freiheitsentzug
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Nach Zwangseinweisung auf der Flucht. Mindestens 1 Jahr Arbeitsanstalt droht einem ehemaligen Theaterpädagogen, ohne dass er sich strafbar gemacht hat: Weil er Alkoholiker ist, wurde gegen ihn der fürsorgerische Freiheitsentzug angewendet. BZ 18.7.1988
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